Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

Die isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Erweiterung Oberwurzen II wird insofern erteilt, dass die Berechnung der 60 cm für die Steinmauer nicht ab der Grundstücksgrenze sondern ab der Mitte des Wendehammers erfolgt.