Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des § 4 Abs. 1 d) der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Freibads in Neukirchen a. T. wie folgt:

 

Inhaber einer Gästekarte erhalten eine Ermäßigung von 0,50 € pro Erwachsener.

Dies gilt nicht für Kinder mit Gästekarte.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.