Sitzung: 09.01.2023 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des § 4 Abs. 1 d) der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Freibads in Neukirchen a. T. wie folgt:
Inhaber einer Gästekarte erhalten eine Ermäßigung von 0,50 € pro Erwachsener.
Dies gilt nicht für Kinder mit Gästekarte.
Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.