Sitzung: 01.08.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.07.2022 wurde allen Mitgliedern zugestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift ist somit nach Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.