Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Anwesend: 21

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

„Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Teisendorf wird folgendermaßen ergänzt:

 

§ 22a

 

Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

 

(1) Gemeinderatsmitglieder können an Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

 

(2) Gemeinderatsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies nach Zugang der Ladung spätestens bis drei Tage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.

 

(3) Der Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).“