Sitzung: 10.01.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Anwesend: 21
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt:
„Die
Geschäftsordnung für den Gemeinderat des Marktes Teisendorf wird folgendermaßen
ergänzt:
§ 22a
Sitzungsteilnahme durch
Ton-Bild-Übertragung
(1) Gemeinderatsmitglieder können an Sitzungen
des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme
an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an
Hybridsitzungen.
(2) Gemeinderatsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies nach Zugang der Ladung spätestens bis drei Tage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.
(3) Der
Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der
Plattform zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein
Gemeinderatsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine
Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine
Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der
Gemeinde liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).“