Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 1 wie folgt:

 

Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöden gelten Ansiedlung mit nicht mehr als zwei benachbarten Wohngebäuden, die mehr als 300 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

 

Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.