Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Neukirchen – Nördlich der Autobahnzufahrt nicht ein, das Vorhaben ist somit planungsrechtlich nicht zulässig. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.