Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die vorgestellte Satzung in der Variante ohne Möglichkeit auf Entfall des erhöhten Steuersatzes bei Kampfhunden durch Erbringung eines Negativzeugnisses. § 5 Abs. 3 wird somit nicht in die Satzung aufgenommen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.