Sitzung: 11.03.2019 Marktgemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 04.02.2019 wurde allen Mitgliedern zugestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Die Niederschrift ist somit nach Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.