Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

 

Die Marktgemeinde stellt für freiwilligen, außerschulischen Flötenunterricht/Musikunterricht unentgeltlich Schulräume zur Verfügung, wenn folgende Punkte eingehalten werden:

 

 

1.         Mit der Teisendorfer Musikschule wird geklärt, ob der gewünschte Flötenunterricht, nicht auch durch die Musikschule geleistet werden kann. Ist dies mit den gleichen Konditionen der Fall, so ist der Musikschule der Vorzug zu geben.

 

2.         Die Schulleitung muss die Eltern schriftlich über den geänderten Versicherungsschutz informieren, der durch freiwilligen, außerschulischen Unterricht, im speziellen in Bezug auf den Schulweg eintritt, bzw. eintreten kann.

 

3.         Der Unterricht soll so gelegt werden, dass immer auch noch andere Lehrer in der Schule anwesend sind und der Flötenunterricht unmittelbar an den Regelunterricht anschließt. Sonderaufwand in Bezug auf Schließzeiten, Putzzeiten, sowie Schulbus muss vermieden werden.

 

4.         Diese Vorgehensweise ist für jedes Schuljahr neu einzuhalten.