Sitzung: 27.11.2018 Finanzausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
Die Marktgemeinde stellt für freiwilligen, außerschulischen
Flötenunterricht/Musikunterricht unentgeltlich Schulräume zur Verfügung, wenn
folgende Punkte eingehalten werden:
1.
Mit
der Teisendorfer Musikschule wird geklärt, ob der gewünschte Flötenunterricht,
nicht auch durch die Musikschule geleistet werden kann. Ist dies mit den
gleichen Konditionen der Fall, so ist der Musikschule der Vorzug zu geben.
2.
Die
Schulleitung muss die Eltern schriftlich über den geänderten
Versicherungsschutz informieren, der durch freiwilligen, außerschulischen
Unterricht, im speziellen in Bezug auf den Schulweg eintritt, bzw. eintreten
kann.
3.
Der
Unterricht soll so gelegt werden, dass immer auch noch andere Lehrer in der
Schule anwesend sind und der Flötenunterricht unmittelbar an den
Regelunterricht anschließt. Sonderaufwand in Bezug auf Schließzeiten,
Putzzeiten, sowie Schulbus muss vermieden werden.
4.
Diese
Vorgehensweise ist für jedes Schuljahr neu einzuhalten.