Sitzung: 11.07.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Beschluss:
Der Beschluss zur Umstufung vom 15.02.2017 ist zu berichtigen. Für die Teilstrecke, die als Lückenschluss der Gemeindeverbindungsstraße Sankt Georgen – Egelham dient, bleibt der Beschluss zur Umstufung als Gemeindeverbindungsstraße vom 15.02.2017 bestehen.
Die Zufahrt zum Anwesen Sankt Georgen 6 soll zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umgestuft werden. Die umzustufende Teilstrecke hat eine Länge von km 0,042. Straßenbaulastträger ist der Markt Teisendorf. Umlagepflichtig gem. Art 54 Abs. 3 sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte).