Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

Der Beschluss zur Umstufung vom 15.02.2017 ist zu berichtigen. Für die Teilstrecke, die als Lückenschluss der Gemeindeverbindungsstraße Sankt Georgen – Egelham dient, bleibt der Beschluss zur Umstufung als Gemeindeverbindungsstraße vom 15.02.2017 bestehen.

Die Zufahrt zum Anwesen Sankt Georgen 6 soll zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg umgestuft werden. Die umzustufende Teilstrecke hat eine Länge von km 0,042. Straßenbaulastträger ist der Markt Teisendorf. Umlagepflichtig gem. Art 54 Abs. 3 sind diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden (Beteiligte).