Sitzung: 09.04.2018 Marktgemeinderat
Die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen vom 26.02. und 05.03.2018 wurden allen Mitgliedern zugestellt. Einwendungen gegen die Niederschriften werden nicht erhoben. Die Niederschriften sind somit nach Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.