Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6

Beschluss:

 

Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Verbandssatzung mit Wirkung zum 10.09.2024 wie folgt zu ändern:

 

§ 23

 

Bekanntmachungen

 

1) Der Verband macht seine Satzungen, Verordnungen und zur Veröffentlichung bestimmten Bekanntmachungen ausschließlich im digital veröffentlichten Amtsblatt des Landratsamts Berchtesgadener Land amtlich bekannt. Auf die einschlägige öffentlich zugängliche Internetseite des Landratsamts Berchtesgadener Land wird verwiesen.

 

2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekannt gemacht, so wird hierauf im Amtsblatt des Landratsamts Berchtesgadener Land nach Absatz 1 hingewiesen.