Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 7, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat genehmigt gem. Art. 63 und Art. 64 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich dem Ergebnis- und Finanzhaushalt 2023.

 

Kreditermächtigungen (Art. 71 (3) GO) in Bezug auf die Haushaltssatzung des Jahres 2022 werden nicht mehr in Anspruch genommen.

 

Der Vorbericht mit seinen Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.