Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

Die Finanzverwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, der Änderung des § 11 Abs. 3 der Hundesteuersatzung zuzustimmen.

Die Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.