Sitzung: 06.12.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Die Finanzverwaltung empfiehlt dem Marktgemeinderat, der Änderung des § 11 Abs. 3 der Hundesteuersatzung zuzustimmen.
Die Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.