Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

Der vorgelegte Antrag entspricht den Vorgaben des Art. 18 b der Gemeindeordnung. Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags fest.

 

Die weiteren Entscheidungen zum Antrag werden im Marktgemeinderat getroffen.