Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

Die Errichtung der neuen Maschinenhalle beeinträchtigt die Nutzung des gemeindeeigenen Grundstücks mit der Fl.Nr. 2903 der Gemarkung Weildorf nicht. Die Abstandsfläche wird übernommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.