Sitzung: 01.02.2021 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 1 wie folgt:
Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöden gelten Ansiedlung mit nicht mehr als zwei benachbarten Wohngebäuden, die mehr als 300 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
Die Änderung soll rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.