Sitzung: 05.10.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die vorgestellte Satzung in der Variante ohne Möglichkeit auf Entfall des erhöhten Steuersatzes bei Kampfhunden durch Erbringung eines Negativzeugnisses. § 5 Abs. 3 wird somit nicht in die Satzung aufgenommen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.