Sitzung: 03.08.2020 Marktgemeinderat
Beschluss: Abstimmungsergebnis:
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
Die
von der Verwaltung vorgelegten einzelnen überplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen ab 15.000,01 € sowie die einzelnen außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen ab 7.500,01 € werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt. Es kommt noch die GO mit Gültigkeit bis zum 30.04.2020 zur
Anwendung, da diese auch Grundlage für die Genehmigungen im Haushaltsjahr 2019
war.