Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Die von der Verwaltung vorgelegten einzelnen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 15.000,01 € sowie die einzelnen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 7.500,01 € werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Es kommt noch die GO mit Gültigkeit bis zum 30.04.2020 zur Anwendung, da diese auch Grundlage für die Genehmigungen im Haushaltsjahr 2019 war.