Die Niederschriften über die öffentliche Sitzung vom 04.05.2020 und die öffentliche Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020 wurden allen Mitgliedern zugestellt. Einwendungen gegen die Niederschriften werden nicht erhoben. Die Niederschriften sind somit nach Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.