Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Bauvorhaben wird hergestellt.

 

Zusatz:

 

Der Bau- und Umweltausschuss bittet die Bauaufsichtsbehörde um besondere Prüfung bei der Dachgestaltung, insbesondere die Zulässigkeit des Quergiebels im Süden und der zwei Dachgauben im Norden.

 

Weiter sollen folgende Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen werden:

 

-       Eine Nutzung des Wohnobjekts als Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung ist nicht zulässig

-       Je zwei Stellplätze pro Wohnung müssen zwingend den einzelnen Wohnungen zugeordnet sein und können nicht verkauft werden. Eine grundbuchrechtliche Sicherung kann gefordert  werden.