Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

Die von der Verwaltung vorgelegten einzelnen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 15.000,01 € sowie die einzelnen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 7.500,01 € werden gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.